Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus
Alle Kosten, die für die fachgerechte Ausführung dieser Maßnahmen erforderlich sind, können gefördert werden. Dazu gehören Kosten für Fachberatung durch Experten oder Sachverständige für Ihren Umbau, die Durchführung der geplanten Maßnahmen durch Fachunternehmen, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten, nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.
Wir fördern barrierearme Umbaumaßnahmen in Wohnungen und Wohngebäuden, mit denen Sie den Standard Altersgerechtes Haus erreichen. Auch der barrierearme Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (zum Beispiel Gewerbeflächen) zu Wohnflächen ist förderbar. Beim Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum können die Kosten der barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen gefördert werden, wenn diese im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Ferienhäuser und -wohnungen
- gewerblich genutzte Flächen
- Pflege- und Altenwohnheime (siehe auch Merkblatt)
- Umschuldungen bestehender Darlehen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

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